Ein tropfender Wasserhahn

Versicherungsansprüche bei Wasserschaden – so gehen Sie vor

Die Versicherungsleistung bei Wasserschäden in Gebäuden ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Wasserschadens, der Art der Versicherungspolice und der spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrags. 

Wir beleuchten für Sie unterschiedliche Aspekte, die darauf Einfluss nehmen, was und wann eine Gebäudeversicherung im Fall eines Wasserschadens zahlt und zitieren relevante Gerichtsurteile. 

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Wasserschaden – was zahlt die Gebäudeversicherung?

Gebäudeversicherungen decken üblicherweise Schäden, die durch bestimmte Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel und Wasser verursacht werden. Bei einem Wasserschaden werden im Allgemeinen Schäden durch Rohrbrüche, Leckagen oder Überschwemmungen abgedeckt. 

Eine typische Formulierung im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung lautet, dass Wasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten sein muss. 

Auch der Wasseraustritt aus einer Heizungsanlage oder sogar aus einem Wasserbett ist in den Bedingungen der Gebäudeversicherung häufig abgedeckt. Daneben zahlen Versicherungen auch, wenn beispielsweise durch eine Überschwemmung oder durch einen Rückstau Regenwasser bzw. Schmutzwasser wieder in das Haus läuft. 

Der Versicherungsschutz bei diesen Wasserschäden ist aber häufig Gegenstand einer so genannten erweiterten Elementardeckung, die mit der Gebäudeversicherung gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend ist aber, dass immer genau geprüft werden muss, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist und wofür sich die Gebäudeversicherung zur Zahlung verpflichtet hat.

Arten von Wasserschäden

Bei der Geltendmachung von Wasserschäden bei der Gebäudeversicherung ist insbesondere die Art des Wasserschadens relevant für die Regulierung durch den Versicherer.

Rohrbrüche und Leckagen

Bei diesem Versicherungsschutz für Wasserschäden zahlt eine Gebäudeversicherung dann, wenn beispielsweise ein Rohr der Wasserleitung, ein Verbindungsteil oder ein Bauteil in der Heizungsanlage beschädigt wird und folglich ein Wasserschaden im Gebäude entsteht. Auch die reine Beschädigung der Rohre, die bei einem Austausch oder einer Reparatur ebenfalls hohe Kosten im Rahmen eines Wasserschadens verursachen kann, ist in der Gebäudeversicherung häufig versichert.

Wasserschäden durch Überschwemmung und Rückstau

Wasserschäden durch Überschwemmung oder einen Rückstau übernimmt die Versicherung häufig nur dann, wenn dieser erweiterte Versicherungsschutz gesondert mit der Gebäudeversicherung vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, dann besteht im Rahmen des üblichen Versicherungsschutzes für Wasserschäden häufig kein Versicherungsschutz. 

Hinzu kommt, dass bei einer Überschwemmung auch tatsächlich das Grundstück mit Wasser überschwemmt gewesen sein muss und genau dieses Wasser in das Gebäude geflossen ist. 

Auch bezüglich des Wasserschadens durch Rückstau gibt es aktuelle Rechtsprechungen. Ein Versicherungsfall liegt nämlich nur dann vor, wenn Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude zurückfließt, nicht jedoch, wenn es aufgrund von zu viel Regen beispielsweise nicht abfließen kann. Auch hier müssen Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung genau geprüft werden. 

Häufig fordern Versicherungen auch, dass sogenannte Rückstauklappen betriebsbereit gehalten werden, damit Wasserschäden durch Rückstau vermieden werden. Es kann daher auch sein, dass unter Umständen auch Obliegenheitsverletzungen eingewandt werden.

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Versicherungsausschlüsse und Obliegenheiten bei Wasserschäden

Die meisten Gebäudeversicherungen beinhalten spezielle Ausschlüsse. Es erfordert einen genauen Blick, ob ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsschutz für Wasserschäden ausgeschlossen ist oder Ihnen die Versicherung nur bestimmte Obliegenheiten vorschreibt. Während Ausschlüsse ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsschutz ausnehmen, sind in Obliegenheiten Verhaltensweisen und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.

Ist ein Risiko ausgeschlossen, dann besteht dafür kein Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Allerdings müssen Ausschlüsse klar und deutlich formuliert werden, damit auch jeder unerfahrene Versicherungsnehmer genau nachvollziehen kann, für welche Wasserschäden die Versicherung zahlt und wofür nicht. 

Verlangt die Versicherung von Ihnen ein bestimmtes Verhalten, dann redet man von so genannten Obliegenheiten. Auch hier muss die Versicherung aber sehr genau beschreiben, welches Verhalten sie von Ihnen verlangt. Ist das nicht der Fall, dann kann eine Obliegenheit wie ein Ausschluss auch wegen Intransparenz unwirksam sein. Verstoßen sie gegen wirksame Verhaltensregelungen, dann kann die Versicherung je nach der Schwere Ihres Verschuldens die Leistung im Fall eines Schadens kürzen oder sogar ganz leistungsfrei werden.

Mitunter verstecken Versicherungen auch Obliegenheit in Ausschlüssen. Dann spricht man von so genannten verhüllten Obliegenheiten. Ein Verstoß gegen eine solche verhüllte Obliegenheit ist häufig folgenlos, weil dafür in der Regel bestimmte Vereinbarungen im Versicherungsvertrag fehlen.

Mögliche Obliegenheiten der Gebäudeversicherung

Im Rahmen von Wasserschäden können beispielsweise folgende Versicherungsausschlüsse und Obliegenheiten mit der Versicherung vereinbart sein:

  • Schäden durch allmähliche Leckage,
  • Wasserschäden, die durch schlechte Wartung oder Vernachlässigung verursacht wurden,
  • Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden, es sei denn, sie sind speziell in der Versicherung abgedeckt,
  • Schäden, die durch Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen verursacht wurden.

Bei leerstehenden oder ungenutzten Gebäuden besteht häufig zudem die Pflicht, die Wasserleitungen zu entleeren, um Frostschäden zu vermeiden. Das ist eine besondere Obliegenheit, die unbedingt beachtet werden muss, da ansonsten die Versicherung die Leistung kürzen kann.

Achten Sie darauf, alle Anforderungen der Gebäudeversicherung genau und fristgerecht zu erfüllen. Seien Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat zur Gebäudeversicherung einholen, um Ihre Interessen als Versicherungsnehmer zu schützen.

Gerichtsurteile zu Wasserschäden

Fall 1: Erstattung von Schäden durch Reparatur

Das OLG Brandenburg hat in einem Urteil vom 28.04.2021 (Gz.: 11 U 186/20) entschieden, dass auch die Kosten für die Beseitigung solcher Schäden erstattet werden müssen, die erst durch die notwendige Reparatur des Schadens entstanden sind. Muss also der Boden geöffnet und Rohrummantelungen beschädigt werden, damit das Loch in der Fußbodenheizung repariert werden kann, müssen auch die Kosten für die neuen Rohrummantelungen und den Fußboden erstattet werden. 

Fall 2: kumulatives Vorliegen von Wasserschäden

Das OLG Frankfurt hat am 20.11.2019 (Gz.: 12 U 42/19) entschieden, dass die Obliegenheit nicht genutzte Gebäude genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, kumulativ vorliegen müssen. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer eines leerstehenden Gebäudes beides tun müssen, alle wasserführenden Einrichtungen absperren und entleeren.

Fall 3: Verzögerung der Regulierung durch die Gebäudeversicherung

Das OLG Nürnberg hat am 10.05.2021 (Gz.: 8 U 3174/20) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer auch Schadensersatz bspw. durch entgangene Mieteinnahmen geltend machen kann, wenn die Wohngebäudeversicherung die Regulierung des Wasserschadens pflichtwidrig verzögert.

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Wasserschaden der Versicherung melden – so gehen Sie vor

  1. Schadensmeldung: Melden Sie zügig den Schaden der Versicherung. Häufig ist in den Versicherungsbedingungen die Rede von „unverzüglich“. Daher sollten Sie nicht zu lange warten, bis die Versicherung über den Wasserschaden informiert wird. Die Gebäudeversicherung sendet ggf. zügig einen Sachverständigen, der die Schadensursache und die entstandenen Schäden bewertet.
  2. Dokumentation: Dokumentieren Sie unbedingt den Schaden und soweit möglich die Schadenursache. Machen Sie ausreichend Bilder von der Situation im Gebäude und den Schäden. Bewahren Sie Rechnungen etc. unbedingt auf, damit diese später der Versicherung übersandt werden können.
  3. Schadensminderung: Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Wasserschaden zu begrenzen. Sie müssen nicht auf die Freigabe der Versicherung warten, wenn Wasser in das Haus läuft. Ganz im Gegenteil sind Sie verpflichtet, den Schaden durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen und das sollten Sie auch tun.

Rechtliche Unterstützung bei Wasserschäden im Gebäude

Die Deckung von Wasserschäden durch die Gebäudeversicherungen hängt von der Art des Schadens, den spezifischen Bedingungen der Versicherung und den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist wichtig, die Versicherungspolice sorgfältig zu lesen und bei Bedarf zusätzliche Deckungen zu erwägen. Gerichtsurteile zeigen, dass jeder Fall eines Wasserschadens individuell betrachtet wird, und die Entscheidungen hängen oft von feinen Details ab.

Für eine genauere Analyse wäre es nötig, auf spezifische Rechtsquellen und detaillierte Fallbeispiele einzugehen, was in diesem kurzen Artikel nicht möglich ist. Es wird daher empfohlen, im Falle eines Wasserschadens einen Versicherungsexperten oder einen Anwalt zu konsultieren, um eine fundierte Beurteilung der eigenen Situation zu erhalten.

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Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing