09/2019

Keine Haftung des Versicherungsmaklers trotz fehlender Beratungsdokumentation

Die im Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 05.12.2018 zum Geschäftszeichen 20 U 146/18 enthaltenen Aussagen sind für Versicherungsmakler von großer Bedeutung, weil sie in dieser Deutlichkeit bisher von keinem Oberlandesgericht getroffen wurden.

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