Ein Bärendienst für die Versicherungsmakler

09/2020

Ein Bärendienst für die Versicherungsmakler

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Das Landgericht München hat einem Gastwirt in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil eine Zahlung in Höhe von 1.014.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung zugesprochen (Az. 12 O 5895/20).