BU-Versicherer muss Befristung einer Leistung begründen

11/2019

BU-Versicherer muss Befristung einer Leistung begründen

Pfefferminzia.de

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt - und er dem Versicherungsnehmer zugleich die Gründe nachvollziehbar darlegt. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. Oktober 2019 entschieden.

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