BU-Versicherer muss Befristung einer Leistung begründen
11/2019
BU-Versicherer muss Befristung einer Leistung begründen
Pfefferminzia.de
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt - und er dem Versicherungsnehmer zugleich die Gründe nachvollziehbar darlegt. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. Oktober 2019 entschieden.