BGH entscheidet zu Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren auch bei unterlassenem Leistungsanerkenntnis notwendig

10/2019

BGH entscheidet zu Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren auch bei unterlassenem Leistungsanerkenntnis notwendig

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch dann, wenn sie kein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen.

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