BGH entscheidet zu Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren auch bei unterlassenem Leistungsanerkenntnis notwendig
10/2019
BGH entscheidet zu Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren auch bei unterlassenem Leistungsanerkenntnis notwendig
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch dann, wenn sie kein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen.