18.10.2018

BaFin geht zu weit - Urteil des Kammergerichts Berlin entzieht den Bitcoinhandel der BaFin-Aufsicht

Pressemittelung der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte

Urteil des Kammergerichts Berlin entzieht den Bitcoinhandel der BaFin-Aufsicht. Rechtsanwalt Norman Wirth: „Selbstverständlich ist eine allgemeine Missstandsaufsicht und Anordnungskompetenz von Verwaltungsakten im Aufgabenbereich der BaFin. Das kann jedoch nicht so weit gehen, dass sich die BaFin Gesetzgebungskompetenzen anmaßt. Eine klare Ansage des Kammergerichts."

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