§ 34 f GewO: Wie „Alte Hasen“ ihre Sachkunde nachträglich nachweisen können
18.09.2015
§ 34 f GewO: Wie "Alte Hasen" ihre Sachkunde nachträglich nachweisen können
FondsProfessionell
Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth über ein neues, von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenes Urteil.