§ 34 f GewO: Wie „Alte Hasen“ ihre Sachkunde nachträglich nachweisen können

18.09.2015

§ 34 f GewO: Wie "Alte Hasen" ihre Sachkunde nachträglich nachweisen können

FondsProfessionell

Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth über ein neues, von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenes Urteil.

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