EU-Transparenzverordnung
EU-TRANSPARENZVERORDNUNG
EU-Transparenzverordnung
Seit dem 10. März 2021 sind mit der EU-Transparenzverordnung für Finanzberater Informationspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in Kraft. Damit geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit.
Heute werden bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Nun soll das Thema als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem regulatorisch fest im Finanzmarkt verankert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Finanzberater.
Ab dem Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler - in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet - haben erweiterte Informationspflichten.
Die beiden maßgeblichen Finanzberaterverbände AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben wir praxisnah und leicht umsetzbar die konkreten Pflichten zusammengefasst, die Finanzberater nun erfüllen müssen. Rechtsanwalt Norman Wirth hat hieran maßgeblich mitgearbeitet. Hierbei wurden auch konkrete, kurze und verständliche Texte für die praktische Anwendung zusammengestellt. Schauen Sie sich das an, auch wenn Sie vielleicht meinen oder gehört haben, dass die Pflichten für Sie nicht zutreffen. Gehen Sie keine Risiken ein. Das ist alles leicht umsetzbar!